Der Ligaverband Handball-Bundesliga (HBL) hat heute beschieden, dass das Spiel zwischen dem TuS Ferndorf und dem VfL Gummersbach, vom 13.04.2021, wie ausgetragen mit 27:25 für den TuS Ferndorf gewertet wird.
Der VfL Gummersbach hatte moniert, dass mit Lukas Pechy ein Spieler eingesetzt worden war, der weder auf der Spielerliste noch auf dem Spielbericht stand und war der Auffassung, das Spiel müsse wegen des Einsatzes eines nicht teilnahmeberchechtigten Spielers zugunsten des VfL gewertet werden. Der TuS, vertreten durch Rechtsanwalt Helge Olaf Käding, Experte für Handballrecht, verwies auf ein einschlägiges Urteil des höchsten DHB-Handballgerichts und argumentierte damit, dass die Handballregeln, die das Nachtragen eines Spielers auf den Spielbericht während des Spiels erlauben, sofern dort noch Platz ist, gegenüber einschränkenden Vorschriften der HBL höherrangiges Recht seien. Dieser Meinung hat sich die HBL angeschlossen.
Allerdings ist die Angelegenheit damit noch nicht vom Tisch. Der VfL hat jetzt zwei Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen und vor die zweite Kammer des Bundessportgerichts des DHB zu ziehen.